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   BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60   

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https://dejure.org/1960,1393
BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60 (https://dejure.org/1960,1393)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1960 - VI B 10.60 (https://dejure.org/1960,1393)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - VI B 10.60 (https://dejure.org/1960,1393)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblichkeit politischer (nationalsozialistischer) Motive für die Ernennung eines Beamten - Bedeutsamkeit einer Bewährung im Amt - Motivwandel auf Seiten der Ernennungsbehörde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 44.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    Danach kommt bei einem Beamten, dem nur einmal ein Amt übertragen worden ist, wie hier im Falle des Klägers, ein Motivwandel auf Seiten der Ernennungsbehörde nicht in Betracht (vgl. hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 25. Juni 1958 - BVerwG VI C 239.56 - und vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 7 G 131 Nr. 29).
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    Unschädlich ist es auch, daß dies im angefochtenen Urteil unter dem Gesichtspunkt erörtert ist, ob der Kläger die streitige Rechtsstellung etwa zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 8. Mai 1945 erlangt haben würde (BVerwGE 2, 10; 3, 88 [89, 90]).
  • BVerwG, 17.07.1959 - VI CB 370.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    Dem Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren das Armenrecht unter gleichzeitiger Beiordnung seines Prozeßbevollmächtigten zu bewilligen, konnte nicht stattgegeben werden (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Juli 1959 - BVerwG VI CB 370.57 -).
  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    Unschädlich ist es auch, daß dies im angefochtenen Urteil unter dem Gesichtspunkt erörtert ist, ob der Kläger die streitige Rechtsstellung etwa zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 8. Mai 1945 erlangt haben würde (BVerwGE 2, 10; 3, 88 [89, 90]).
  • BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    In einem solchen Sachverhalt scheidet aber die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung der Laufbahn von vornherein aus (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -).
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
    Das angefochtene Urteil steht in seinen tragenden Gründen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 in Einklang, von der abzugehen, die Ausführungen des Klägers keinen Anlaß geben (vgl. hierzu neuerdings auch BVerwGE 8, 296).
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